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Allgemeine Informationen
Dr. Hingerle

Seit 1979
Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Zentrum Kirchheim

 

Das medizinische Untersuchungszentrum Bayern`s
für alle Führerschein Bewerber der Klassen:
C (LKW), D (Omnibus) und P (Taxi, Mietwagen) sowie Fahrlehrer

 

Partner zahlreicher Taxi-, Mietwagen-, Fahrschul-, Omnibus- und Fuhrparkunternehmer  und  freiwilliger Feuerwehren

Partner des Landesverbandes Bayerischer Taxi- u.  Mietwagenunternehmer e.V.

Tochterunternehmen der  "BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr.Hingerle GmbH & Co. KG"

 

Sicher kennen Sie uns schon oder haben von uns gehört. Seit 1979 werden bei uns nach einer Sondererlaubnis des Bayer. Innenministeriums für den „BVP - Bundesverband Personenbeförderung“ und dessen Betriebsarzt Dr. Hingerle und seit 1999 entsprechend der neuen Fahrerlaubnisverordnung Untersuchungen zur Erlangung und Verlängerung des Personenbeförderungsscheins (Taxi- und Mietwagenfahrer), des C-Scheins (LKW Fahrer) und des D-Scheins (Omnibusfahrer) durchgeführt.

Wer kann sich untersuchen lassen ?

Jeder Berufskraftfahrer, jeder andere Kraftfahrer und jeder Angehörige eines Betriebes wenn er dort „Fahr- und Steuertätigkeiten“ ausführt.
Außerdem kann jeder Mitarbeiter eines Betriebes oder einer Feuerwehr kommen, wenn eine "Vorsorge" (bisher Grundsatzuntersuchung genannt) nach den Vorschriften der Berufs-genossenschaften oder eine Eignungsuntersuchung (bisher z.B. G 26/3) durchgeführt werden muss.

Wann kann man sich
untersuchen lassen ?

Die Untersuchungen zur Erlangung oder Verlängerung der Führerscheine sind ein Jahr gültig. Die Untersuchung der Sehleistung sogar 2 Jahre. Deshalb kann man bis zu einem Jahr vorher bei uns vorbei kommen und die notwendigen Untersuchungen durchführen lassen.

Ersterwerb:

Welche Untersuchungen werden bei den Behörden
von Taxi-, Mietwagen,
Omnibus-, LKW Fahrern bei der ersten Antragstellung verlangt

LKW Fahrer und Fahrlehrer (C-Schein)
benötigen :

1. Die "ärztliche Untersuchung"
2. Die "ärztliche Untersuchung der Augen"


TAXI Fahrer / MIETWAGEN Fahrer (P-Schein)
benötigen :

1. Die "ärztliche Untersuchung"
2. Die "ärztliche Untersuchung der Augen"
3. Die "betriebsmedizinische Untersuchung"

 


OMNIBUS Fahrer (D-Schein)
benötigen :

1. Die "ärztliche Untersuchung"
2. Die "ärztliche Untersuchung der Augen"
3. Die "betriebsmedizinische Untersuchung"

Verlängerung:

Welche Untersuchungen werden bei den Behörden von Taxi-, Mietwagen,
Omnibus-, LKW Fahrern bei der Verlängerung verlangt

LKW Fahrer und Fahrlehrer (C-Schein)
benötigen alle 5 Jahre:

1. Die "ärztliche Untersuchung"
2. Die "ärztliche Untersuchung der Augen"

Es gibt keine Altersbegrenzung


TAXI Fahrer / MIETWAGEN Fahrer (P-Schein)
benötigen alle 5 Jahre:

1. Die "ärztliche Untersuchung"
2. Die "ärztliche Untersuchung der Augen"

zusätzlich ab dem 60. (sechzig) Lebensjahr:

3. Die "betriebsmedizinische Untersuchung"


OMNIBUS Fahrer (D-Schein)
benötigen alle 5 Jahre:

1. Die "ärztliche Untersuchung"
2. Die "ärztliche Untersuchung der Augen"

zusätzlich ab dem 50. (fünfzig) Lebensjahr:

3. Die "betriebsmedizinische Untersuchung"

Übergangsbestimmungen: Inhaber von Führerscheinen, welche vor 1999 ausgestellt wurden dürfen diese weiterhin behalten auch wenn sie bestimmte Anforderungen der nachstehenden Untersuchungen nicht erreichen (insbesondere Stereosehen und starke Sehschwäche auf einem Auge).
Gebühren: Die enstehenden Gebühren finden Sie weiter unten aufgelistet.
Die verschiedenen Untersuchungen

Welche Untersuchungen werden bei uns durchgeführt

Bei uns können Sie die von der amtlichen Fahrerlaubnisverordnung vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, die ärztliche Untersuchung der Augen durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner und die betriebsmedizinische Untersuchung durchführen lassen. Sie können aber auch nur aus Interesse kommen und einen Teil der Untersuchungen machen lassen, z.B. wenn Sie aus Altersgründen oder aus Krankheitsgründen Ihre Fahrtüchtigkeit freiwillig prüfen lassen möchten.

 

Für Angehörige von Feuerwehren wird auch die gesetzlich vorgeschriebene Eignungsuntersuchung nach G26/3 (Feuerwehrtauglichkeit) für das Tragen von schwerem Atemschutz und für Berufstaucher die gesetzlich vorgeschriebene Eignungsuntersuchung nach  G31(Berufstauchertauglichkeit) durchgeführt.

Weiterin werden bei uns auch alle übrigen empfohlenen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen der Berufsgenossenschaften wie z.B. "G41 oder H9 (Gartenbauer)" durchgeführt.

 

Sehen Sie hierzu auch ein kurzes Infos zu: Video (ca. 5 Minuten) das Sie durch Klick auf das rechts im Seitenteil befindliche kleine Fenster oder unter "Untersuchungs-Video" abrufen können.

Beschreibung der Untersuchungen

Die Ärztliche Untersuchung

Bei der „ärztlichen Untersuchung“ wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben u.a. der Blutdruck gemessen, der aktuelle Blutzuckerwert bestimmt, das Reflexverhalten geprüft, das Herz abgehört, das Hörvermögen getestet, nach früheren Krankheiten gefragt, nach täglich einzunehmenden Medikamenten gefragt, auf Stoffwechselerkrankungen orientierend untersucht und ein entsprechendes Protokoll erstellt.

Die Untersuchung der Augen

Bei der „Untersuchung der Augen“ wird entsprechend den gesetzl. Vorgaben das Sehen in die Ferne, das Farbensehen, das Stereosehen, das Gesichtsfeld und das Kontrastsehen oder Dämmerungssehen geprüft.

 

Bitte beachten Sie, dass einige Führerscheinstellen in ihren Informationen für die Durchführung dieser Augenuntersuchungen nur die Augenärzte erwähnen. Dies ist aber unvollständig. Im Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass  auch Betriebsmediziner und Arbeitsmediziner diese Augen-Untersuchungen machen dürfen. Es gibt dafür sogar zwei verschiedene amtliche Formblätter.

 

Bei der Untersuchung der „Sehkraft“, also des "Sehens in die Ferne" werden Sie vor ein Gerät gesetzt, in welchem Sie Ringe in verschiedener Größe sehen. Diese Ringe haben an verschiedenen Stellen eine Öffnung (Wenn Sie dies mit einer Uhr vergleichen, dann liegen die Öffnungen bei z.B. bei 12h, bei 2h, bei 3h, bei 6h, bei 7h etc.) Sie sollen nun von 10 angebotenen Ringen gleicher Größe mindestens 6 richtig erkennen, entweder mit oder ohne Brille bzw. Kontaktlinsen, denn das würde einer Sehstärke von 100 % entsprechen. Erkennen Sie die Ringe nicht in ausreichender Anzahl oder in der Größe, dann werden Sie wahrscheinlich entweder eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) benötigen oder müssen die bereits vorhandene Sehhilfe korrigieren lassen.

 

Bei der Untersuchung des Farbsehens wird Ihnen eine Farbtafel gezeigt, auf der Sie bestimmte Zahlen oder Buchstaben, welche in unterschiedlichen Farben abgebildet sind, erkennen müssen. Der Grund für diese Untersuchung ist der, dass ein "Rotschwacher" bei starkem Nebel die roten Schlusslichter vorausfahrender Autos nur schwer erkennen kann weil ihm die roten Farben dunkler erscheinen als sie tatsächlich sind. Hierdurch besteht die Gefahr von Auffahrunfällen. Erkennen Sie die roten Zeichen nur schlecht, so wird noch der sog. Anomalquotient bestimmt. Solange dieser größer ist als 0,63 ist (bis hierin gilt man definitionsgemäß noch als "normalsichtig") ist dies okay. Sollte der Anomalquotient darunter liegen, werden Sie zum Augenarzt zur weiteren Abklärung verwiesen. Diese evtl. zusätzliche Untersuchung beim Augenarzt ist natürlich ncht erforderlich, wenn es sich um eine Verlängerung des Führerscheins handelt, da dann die "Rotschwäche" schon bei der Erstuntersuchung entsprechend abgeklärt wurde. Bis zur letzten Änderung des Gesetzes durfte ein Taxi- oder Omnibusfahrer mit einem Anomalquotient unter 0,5 nicht fahren. Seit der letzten Änderung des Gesetzes dürfen jetzt aber auch stark "Rotschwache" unter den genannten Bedingungen fahren sofern sie noch vom Augenarzt untersucht wurden.

 

Bei der Untersuchung des Stereosehens wird Ihnen im Sehtestgerät eine Strich-Figur gezeigt (oder mit polarisierenden Tafeln getestet), an welcher Sie erkennen müssen, welche Teile dieser Figur näher zu Ihnen bzw. weiter weg von Ihnen sind. Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass Sie im Straßenbild evtl. Fußgänger, Autos etc. doppelt sehen, was nicht nur unter Alkoholeinfluss vorkommen kann, sondern vor allem auch wenn man schielt. Dieses Schielen kann man am einfachsten über den Stereotest entdecken. Auch die Abschätzung von Entfernungen ist bei fehlendem Stereosehen oftmals eingeschränkt.

 

Bei der Untersuchung des Gesichtsfeldes werden Sie vor ein großes halbkugeliges Gerät gesetzt in welchem Ihnen an verschiedenen Stellen kurz aufleuchtende Punkte gezeigt werden. Sie müssen nun alle diese Punkte erkennen. Sehen Sie an bestimmten Stellen mehrere Punkte nicht, so kann dies darauf hindeuten, dass Sie hier einen Ausfall der Netzhaut haben oder evtl. auch einen Ausfall im Sehzentrum des Gehirns etc. So etwas kommt vor bei einem "Schlaganfall", bei einer Netzhautblutung, bei einem Hirntumor etc. Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass Sie z.B. einen Fußgänger, welcher sich am Straßenrand befindet übersehen, weil der Bereich der Netzhaut, welcher für das "Seitwärtssehen" zuständig ist ausgefallen ist. Dieser Test ist kein Reaktionstest.

 

Bei der Untersuchung des Kontrastsehens werden Sie vor eine Tafel gestellt auf welche in verschiedenen Helligkeitsstufen unterschiedliche Buchstaben aufgedruckt sind. Hier müssen Sie Buchstaben eines ganz bestimmten Helligkeitsgrades erkennen. Zu einer Minderung des Kontratssehens kommt es meist in höherem Alter durch eine Trübung der Augenlinse (Grauer Star genannt).

 

Bei der Untersuchung des Dämmerungssehens werden Ihnen in einem Gerät bestimmte Sehzeichen gezeigt und dann leuchtet Sie ein helles Licht in dem Gerät an. Sie müssen jetzt die Sehzeichen trotz dieses hellen Gegenlichtes erkennen. Zu einer Minderung des Dämmerungssehens kommt es wie beim Kontrastsehen meist in höherem Alter durch eine Trübung der Augenlinse (Grauer Star genannt).

 

Bitte beachten Sie: Das Gesetz sieht entweder die Untersuchung des Kontrastsehens oder des Dämmerungssehens vor.  Bei uns wird meistens das Kontrastsehen untersucht, gelegentlich auch das Dämmerungssehen.

Die Betriebsmedizinische Untersuchung

(Nicht nötig bei LKW-Fahrern!!)

Bei der „betriebsmedizinischen Untersuchung“ auch PMU (Psychometrische Untersuchung) genannt, werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Aufmerksamkeit, die Belastbarkeit, die Konzentrationsfähigkeit, die Orientierungsfähigkeit und die Reaktionsfähigkeit getestet. Diese Untersuchungen müssen jedoch nur Kraftfahrer machen, welche Personen befördern.


Sehen Sie hierzu auch die genauere Beschreibung unter
"Untersuchungs-Video" und "Reaktionstests"

Welche Bedeutung haben die einzelnen Untersuchungen

Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle bei der Gemeinde, beim Landratsamt, beim Kreisverwaltungsreferat) dabei behilflich sein, sich über Ihre Fahrtüchtigkeit, bezogen auf die jeweils beantragte Führerscheinklasse, ein Bild zu machen.

 

Sie dienen aber auch dazu Ihnen selbst aufzuzeigen inwieweit Sie noch fahrtüchtig sind und ob bereits Krankheiten zu erkennen sind, die von Ihrem Hausarzt oder Augenarzt behandelt werden müssen.

Was sollten Sie zu den Untersuchungen mitbringen Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Führerschein als Identifikationsdokument reicht nicht aus. Außerdem sollten Sie alle Brillen (Fernbrille und Nahbrille, bzw. Kontaktlinsen) mitbringen, sofern Sie solche besitzen.

Wann bekommen Sie die Ergebnisse

Die Ergebnisse und die zugehörigen Dokumentationen erhalten Sie direkt im Anschluss an die Untersuchung.

Gebühren

Ärztliche Untersuchung

21,01 + 3,99 MwSt. = 25,00 €

Untersuchung der Augen

42,01 + 7,99 MwSt. = 50,00 €

Ärztliche Untersuchung

+ Augenuntersuchung

57,98 + 11,02 MwSt. = 69,00 €

Betriebsmedizinische Untersuchung

(Reaktionsteste)

57,98 + 11,02 MwSt. = 69,00 €

Wer arbeitet bei uns ?

Bei uns arbeiten nur qualifizierte und erfahrene Ärzte mit entsprechenden Fach- und Sonderausbildungen, Medizinisch technische Assistentinnen und Arzthelferinnen bzw. gleichwertig ausgebildetes Assistenzpersonal. Alle Mitarbeiter sind besonders geschult im Umgang mit nervösen und ängstlichen Probanden. Bei uns wird jeder Proband ernst genommen und es wird immer auf die spezielle Prüfsituation eingegangen.


Eine genaue Auflistung unserer Mitarbeiter finden Sie unter Mitarbeiter.

Adresse:

Am Brunnen 17
85551 Kirchheim bei München
(Anfahrtsbeschreibung unter "Anfahrt, Wegbeschreibung")

Tel: 089/9036110, 9033366, 991880-0
Fax: 089/9030224
Email: info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de

 

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Termine:

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