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Vorschriften der Fahrerlaubniverordnung (FEV) bei Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall etc.
Sicherlich wissen Sie, dass bei bestimmten Krankheiten die Führerscheinbehörde ein sog. "verkehrsmedizinisches Gutachten" verlangen kann.
Solche Gutachten dürfen nur bestimmte Ärzte oder Institute mit einer entsprechenden Zusatzausbidung (Verkehrsmedizinische Qualifikation) erstellen.
Für Diabetes- und Herzerkrankungen können Sie ein solches Gutachten auch bei uns bekommen.
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