Corona Bescheinigung

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

 

Vollzug der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV);
Mangel an Berufskraftfahrern – Sicherstellung der Versorgungssicherheit

 

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Quarantänemaßnahmen von Berufskraftfahrern nach der Rückkehr aus Risikogebieten den Fahrermangel verstärken.
Hinzu kommt, dass Berufskraftfahrern die nach dem Berufskraftfahrerrecht erforderliche Weiterbildung wegen des durch die Corona-Epidemie stark eingeschränkten Kursangebots und die nach dem Fahrerlaubnisrecht notwendige Vorlage von ärztlichen Nachweise für eine Verlängerung der Fahrerlaubnisse wegen geschlossener oder mit anderen, vordringlicheren Aufgaben befassten Arztpraxen kaum noch möglich ist. Zur Sicherstellung der Versorgungsketten und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr ist es notwendig, auf diese gegenwärtige Ausnahmesituation (für Bayern mit Feststellung des Katastrophenfalls, siehe BayMBl. 2020 Nr. 115 vom 16.03.2020) unbürokratisch zu reagieren. Dazu wird gemeinsam Folgendes bestimmt:

Berufskraftfahrerqualifizierungsrecht

Die Schlüsselzahl 95 wird für ein Jahr zuerkannt, auch wenn die erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen nicht (alle) vorgelegt werden können. Bei nachgewiesener Notlage des Unternehmens kann dies auch ohne Nachweis der Grundqualifikation erfolgen.

Fahrerlaubnisrecht

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (mit Unterklassen) werden – bei rechtzeitiger Beantragung der Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf der Befristung – um ein Jahr verlängert, auch wenn die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen nach Anlage 5 und 6 FeV nicht vorgelegt werden können. Vorbehaltlich des Verlaufs der Corona-Pandemie erfolgt dann, bei Vorlage aller Nachweise, wieder eine Verlängerung um fünf Jahre.

Voraussetzung

Der Antragsteller muss i. d. R. im Rahmen der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis glaubhaft erklären, dass die anstehende Weiterbildung bzw. die ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist/sind, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse/Untersuchungen (mehr) angeboten werden. Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist weiter Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen bzw. sonstige Eignungsbedenken ergeben. Die verkürzte Verlängerung ist auch bei Bemessung der Verwaltungsgebühr zu berücksichtigen.
Wir bitten die Fahrerlaubnisbehörden die dazu eingehenden Anträge prioritär zu bearbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Pfauser Ministerialrat


 

Um eine solche Bescheinigung zu bekommen senden Sie uns bitte eine E-mail an info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de mit folgendem Text:

„Ich benötige eine Untersuchung für die Führerscheinverlängerung."

Bitte geben Sie Ihren Vornamen und Ihren Familiennamen an.

Sie bekommen dann umgehend eine Bescheinigung für die Führerscheinstelle an Ihre E-Mail Adresse zugeschickt.