Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) bei Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall etc.
Die häufigsten Krankheiten unter denen Berufskraftfahrer leiden sind Diabetes, Herzerkrankung, Schlafapnoe (nächtliche Atemnot und dadurch bedingte Tagesschläfrigkeit) und Zustand nach Schlaganfall.
Bis vor kurzem mussten in all diesen Fällen, ob "leicht oder schwer" noch Zusatzgutachten für die Fahrerlaubnisbehörde erstellt werden in denen zu beweisen war, dass der Fahrer trotz dieser Erkrankung noch sicher fahren kann.
Seit dem Jahre 2014 wurden jedoch wesentliche Erleichterungen seitens des Gesetzgebers vorgenommen:
So genügt es jetzt, wenn bei einem Diabetes Typ 2 der behandelnde Arzt bescheinigt, dass nur Medikamente mit niedrigem Unterzuckerungsrisiko eingesetzt werden, der Stoffwechsel ausgeglichen und in den letzten drei Monaten keine "Unterzuckerung" aufgetreten ist und weiterhin regelmäßig kontrolliert wird.
Wird uns ein solche Bescheinigung vorgelegt (wir haben für Ihren Arzt schon entsprechende Vordrucke vorbereitet), dann besteht in der Regel kein Hindernis für die Verlängerung des Führerscheins.eines Diabetikers.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Fahrer ein solche Bescheinigung vorlegen können, da sie "nur" an einem Diabtes Typ 2 leiden, welcher mit "harmlosen Präparaten" behandelt wird.
Ähnliches gilt auch für andere Erkrankungen.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen zu einer bestimmten Krankheit haben, so können Sie uns
gerne anrufen oder anmailen.
Ausnahmen hiervon gibt es selbstverständlich ebenfalls. Beispielsweise besteht bei einem Zustand nach Schlaganfall die unbedingte Verpflichtung für ein aufwendiges verkehrsmedizinisches Gutachten Meist schließt ein durchgemachter Schlaganfall eine Verlängerung der Führerscheine C, D, und den Personenbeförderungsschein aus.